AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Feriencamps

 

  • 1 Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Fussballcamp der Kick it-Academy-Trier bietet der Anmeldende den Abschluss eines Vertrages an. Mit der Annahme der Anmeldung durch die Kick it-Academy-Trier kommt ein Vertrag unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Die Anmeldung kann per Post, Email oder durch den ausrichtenden Verein  vorgenommen werden und erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

  • 2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Kick it-Academy-Trier auf den Prospekten und den Internetdarstellungen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

  • 3 Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen und/oder Änderungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt die die Kick it-Academy Trier nach Vertragsabschluss für notwendig erachtet und nicht zweckmäßig herbeigeführt wurden sind insoweit zulässig, als dass diese nicht erheblich sind und keine Beeinträchtigung auf den Gesamtablauf haben.

Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

  • 4 Bezahlung

Nach Zugang einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung bzw. dem Zugang der Onlineanmeldung bei der Kick it-Academy-Trier erhält der Teilnehmer per Post oder Email eine Teilnahmebestätigung die gleichzeitig auch als Rechnung anzusehen ist.

Die Anmeldegebühr ist daraufhin innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen oder in Barzahlung vor Campbeginn zu entrichten. Sie erhalten keine gesonderte Zahlungsaufforderung mehr. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Bei verspäteter, nicht fristgerechter Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.

 

 

  • 5 Rücktritt
  1. a) Rücktritt durch den Teilnehmer/Ausschluss des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, sofern er dies gegenüber der     Kick it-Academy-Trier bzw. dem ausrichtenden Verein schriftlich erklärt. Die Kick it-Academy-Trier kann in diesem Fall gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.

Die Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

  • Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 20€ als Bearbeitungsgebühr erhoben.
  • Bei Abmeldung bis drei Wochen vor Kursbeginn werden 30% der Campgebühr erhoben.
  • Bei Abmeldung innerhalb der letzten 14 Tage vor Kursbeginn, werden 40% der Campgebühr als Ausfallentschädigung erhoben.

Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an die Kick it-Academy-Trier erloschen. Mit dem Rücktritt des Kunden kann dieser keine weiteren Ansprüche an die Kick it-Academy-Trier geltend machen. Ferner obliegt ihm der Nachweis, dass der Kick it-Academy-Trier ein geringerer Schaden als 30 bzw. 40 % der Teilnahmegebühr entstanden ist.

Die Kick it-Academy-Trier behält sich ferner das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Gewalt, Drogen- und/oder Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer aus dem Fußballcamp auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr. Mit dem Ausschluss von der Teilnahme am Fußballcamp sind alle Ansprüche an die Kick it-Academy-Trier erloschen.

  1. b) Rücktritt durch die Kick it-Academy-Trier (Anbieter)

Der Anbieter kann bis eine Woche vor Beginn des Fußballcamps vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn des Fußballcamps den Vertrag kündigen, wenn dieses mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl vom ausrichtenden Verein oder der Kick it-Academy-Trier abgesagt wird. Dem Teilnehmer wird in diesem Fall eine Ersatzveranstaltung angeboten, lehnt dieser die Ersatzveranstaltung ab, so erhält er die gesamte Kursgebühr zurück. Gleiches gilt, wenn durch die Kick it-Academy-Trier keine Ersatzveranstaltung angeboten werden kann.

 

 

  • 6 Durchführung (Ablauf)

Für die Dauer der Leistung der Fußballschule überträgt der Kunde der Fußballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Kick it-Academy-Trier Folge zu leisten.

Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu §5 gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Kick it-Academy-Trier bzw. seinem Bevollmächtigten.

  • 7 Angaben über den Gesundheitszustand

Die Eltern/die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers erklären mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und die Trainingseinheiten ohne Einschränkungen absolviert werden können.

Die Eltern/die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Kick it-Academy-Trier bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Die Verabreichung von notwendigen Medikamenten obliegt nur der Eigenverantwortlichkeit des Teilnehmers.

Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Fußballcamps werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

  • 8 Haftung der Kick it-Academy-Trier (Anbieter)

Die Kick it-Academy-Trier haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:

  1. die gewissenhafte Vorbereitung
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
  3. die Richtigkeit der Veranstaltung
  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch den Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Kick it-Academy-Trier keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.

Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Kick it-Academy-Trier übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten und haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

  • 9 Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf  Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

  • 10 Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

  • 11 Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die Kick it-Academy-Trier alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

  • 12 Foto- und Filmrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Kick it-Academy-Trier, sowie die von der Kick it-Academy-Trier mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.

  • 13 Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann die Kick it-Academy-Trier nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Kick it-Academy-Trier gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

Anbieter:
Kick it-Academy-Trier GbR
Inh. D.Stoklosa,K.P.Wagner,M.Schottes
Metternichstraße
54340 Trier

  • 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Kick it-Academy-Trier (Stand Juli 2015)

– Fussballschule + Ballschule

1.1 Mit der Anmeldung in der Kick it-Academy-Trier werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand der Benutzungsvertrages

1.2 Fußballschule/Ballschule: Grundsätzlich können alle Mädchen und Jungen zwischen 3 und 5 Jahren an den Kursen teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die Kick it-Academy-Trier. Nach einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail oder Post. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für 6 Monate in der Kick it-Academy-Trier angemeldet. Hierfür wird eine monatliche Teilnahmegebühr fällig. Diese Summe wird jeweils zu Monatsbeginn von ihrem angegebenen Konto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate verlängert, falls dieser nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vorigen Teilnahmeperiode schriftlich gekündigt wird.

1.3 Fußballschule: ​Grundsätzlich können alle Mädchen und Jungen zwischen 6 und 12 Jahren an den Kursen teilnehmen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Über die Teilnahme entscheidet die Kick it-Academy-Trier GbR. Nach einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail oder Post. Mit der Anmeldung ist ihr Kind verbindlich für 6 Monate in der Kick it-Academy-Trier angemeldet. Hierfür wird eine monatliche Teilnahmegebühr fällig. Diese Summe wird jeweils zu Monatsbeginn von ihrem angegebenen Konto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate verlängert, falls dieser nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vorigen Teilnahmeperiode schriftlich gekündigt wird.

1.7 Kick it-Academy-Trier übernimmt keine Haftung für Unfall oder Krankheit. Die Versicherung ist Sache eines jeden Teilnehmers,während der gesamten Kursdauer oder Übungseinheit. Verletzungen sowie der Weg zum / vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abzusichern. Kleinere Verletzungen werden von den Betreuern versorgt. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen etc.

1.8 Kick it-Academy-Trier haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen, Bargeld, Schecks und Kreditkarten und deren Missbrauch, während den Veranstaltungen. Für Schäden, die Teilnehmer / Besucher verursachen, ist die eigene Privathaftpflicht des Verursachers zuständig.

1.9 Mit der Anmeldung ist von den Erziehungsberechtigten zu bestätigen, dass deren Sohn / Tochter körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist, dass diese an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht gegenüber Kick it-Academy-Trier besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit.

1.10 Sie sind verpflichtet ihre(n) Sohn / Tochter anzuweisen, den Anordnungen der Verantwortlichen der Veranstaltung bzw. des Veranstalters Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von den Verantwortlichen bzw. dem Veranstalter angesetzt sind, übernimmt der / die Erziehungsberechtigte selbst. Bei wiederholter, grober Nichtbeachtung der Anordnung werden Teilnehmer / Besucher aus der Veranstaltung ausgeschlossen und sind nach entsprechender Information des Erziehungsberechtigten umgehend abzuholen.

1.11 Für Ausfälle der angebotenen Leistungen durch höhere Gewalt oder die mangelnde Teilnahme der Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen wird keine Haftung übernommen. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden. Die Kick it-Academy-Trier bemüht sich bei einem Ausfall umgehend um Ersatz, kann diesen jedoch nicht zusichern. Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Kick it-Academy-Trier übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die Kick it-Academy-Trier haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für jegliche Schäden vor, während und nach ihren Leistungen.

1.12 Die Haftung der Kick it-Academy-Trier, ihrer Erfüllungshilfen sowie der gesetzlichen Vertreter ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt auf den nach Art der Leistung vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden. Gegenüber Unternehmen haftet die Kick it-Academy-Trier bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die Kick it-Academy-Trier haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei der Kick it-Academy-Trier zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

1.13 Sämtliche Einrichtungen der Kick it-Academy-Trier sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaftem Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an den Einrichtungen oder Gerätschaften sind vom Teilnehmer / Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.

1.14 Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des Firmen- und Vereinsgeländes aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, vom Firmen- und Vereinsgelände zu verweisen.

1.15 Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Information der Teilnehmer / Besucher durch die Kick it-Academy-Trier. Änderungen erfolgen in Form eines Rundbriefes und sind dann Bestandteil der AGB.

1.16 Der Zutritt zum Firmen- und Vereinsgelände ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

1.17 Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass während ihres Aufenthaltes auf unserem Firmen- und Vereinsgeländes Bildmaterial geschossen werden kann , welches wir ausschließlich für interne und externe Kommunikationszwecke (z.B. Werbemaßnahmen, Flyer, Poster, Homepage etc.) verwenden werden. Schadensersatzansprüche gegen die Betreibergesellschaft Kick it-Academy-Trier können nicht geltend gemacht werden.